Zoll
Zoll
Die Zollabfertigung von Messegut
Die Aufgaben des Zolls
"Haben Sie Waren anzumelden?" Auf diese Frage lässt sich die Arbeit des Zolls schon lange nicht mehr reduzieren.
Heute sichern rund 39.000 Zöllnerinnen und Zöllner täglich die Leistungsfähigkeit unseres Gemeinwesens, fördern den Wirtschaftsstandort Deutschland und tragen zur Stabilisierung unserer Sozialsysteme bei. Sie schützen die Wirtschaft vor Wettbewerbsverzerrungen, die Verbraucher vor mangelhaften Waren aus dem Ausland und die Bevölkerung vor den Folgen grenzüberschreitender organisierter Kriminalität.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Ähnliche Aufgaben leisten die Zollbehörden in allen Ländern der Welt. Die Durchführungsbestimmungen sind einheitlich in der Europäischen Union, sie unterscheiden sich, teilweise sehr umfangreich, von Staat zu Staat.
Bei Messeversendungen in sogenannte Drittländer, das sind Länder ausserhalb der Europäischen Union, gilt es dem Aspekt der Zollabfertigung besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die jeweiligen Vorschriften des Bestimmungslandes sind dann die Grundlagen für die Erstellung der jeweils notwendigen Dokumentation.
Bei Messeversendungen unterscheiden wir zwischen Ware die vorrübergehend (temporär) oder endgültig (permanent) im Zielland eingeführt wird. Für die Abfertigung sind jeweils unterschiedliche Zollverfahren zu beantragen.
Permanent eingeführte Ware verbleibt nach der Messe im Land und es sind Einfuhrabgaben (Zölle und Steuern) im Empfangsland zu entrichten. Hierunter fallen beispielsweise Broschüren, Werbemittel und sonstige Verbrauchsmaterialien, umgangssprachlich ist von „Verbrauchsgut“ die Rede.
Temporär eingeführte Ware ist für einen Re-Export nach Beendigung der Ausstellung vorgesehen. Dank eines besonderen Zollverfahrens „Zollabfertigung zur temporären Einfuhr“ müssen keine Einfuhrzölle- oder Steuern entrichtet werden. Dieses ist möglich durch die Beanspruchung einer bei der Zollbehörde hinterlegten Garantieleistung.
In den meisten Ländern ist es notwendig, nach Beendigung einer Ausstellung eine temporär vorgenommene Einfuhr in eine permanente Einfuhr zur überführen. Das ist zum Beispiel gewünscht, wenn ein Ausstellungsstück verkauft werden konnte.
Die einzelnen Durchführungsbestimmungen, Anforderungen an Transportbegleitpapiere und Verpackung sind vielfältig für jedes Land und immer mit anderen Facetten versehen. Eine individualisierte Information erhalten Sie bei Cretschmar MesseCargo massgeschneidert für jede einzelne Messeveranstaltung auf Anforderung.
Dokumente
Die gebräuchlichsten Dokumente für die Begleitung von Messeversendungen sind die Handelsrechnung (Commercial Invoice), Packliste (Packing List), Combined Commercial Invoice and Packing List (LoE = List of Exhibits für VR China), Ursprungszeugnis und Carnet ATA nebst Abfertigugnsvollmacht.
Ausfuhranmeldung (Ausfuhr Begleitdokument):
Für die Ausfuhr ist von Ihnen ab einem Warenwert von 1.000,00€ eine deutsche Ausfuhranmeldung zu erstellen. Für Sendungen mit einem Warenwert bis zu € 1.000,- benötigen wir keine Ausfuhranmeldung (Ausnahme: temporäre Ausfuhr).
Sendungen ab 1.000,-kg unterliegen unabhängig vom Warenwert der Ausfuhranmeldepflicht.
Gerne übernehmen wir die Erstellung der Ausfuhranmeldung für Sie.
Handelsrechnung / Commercial Invoice:
In der Handelsrechnung / Commercial Invoice sind folgende Daten für die anstehende Zollabfertigung dargestellt:
- Absender
- Empfänger
- Detaillierte Beschreibung der Ware
- Anzahl der jeweiligen Artikel
- Zolltarifnummer
- Warenwert
- Lieferbedingung
Eine Vorlage der Handelsrechnung finden Sie in unserem Downloadbereich.
Landesspezifisch müssen ggfs. weitere Informationen aufgeführt werden.
Für den Import in einige Länder ist eine Beglaubigung von der zuständigen IHK und manchmal sogar eine Legalisierung von der zuständigen Botschaft / Konsulat notwendig.
Packliste / Packing List
Enthält in der Regel:
- Absender
- Empfänger
- Abmessungen der Packstücke
- Bruttogewichte der Packstücke
- Nettogewichte der Packstücke
- Inhalt pro Packstück
Combined Commercial Invoice and Packing List
Sinnvollerweise werden grundsätzlich die Daten einer Handelsrechnung und Packliste in einem einzigen Dokument zusammengeführt.
Carnet-ATA
Das Carnet-ATA (französisch: admission temporaire; englisch: temporary admission) ist ein internationaler Zollpassierschein, welcher zur vorübergehenden Verbringung von Waren zur Anwendung kommt.
Die Erstellung eines Carnet-ATA ist nur für Länder möglich, welche dem Carnet-ATA Verfahren angeschlossen sind.
Das Carnet-ATA muss nach Komplettierung bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handleskammer eröffnet werden. Anschließend müssen Sie mit dem Carnet-ATA und der Ware zu Ihrem zuständigen Binnenzollamt, um die Nämlichkeit sichern zu lassen.
Im Vergleich zur Einfuhr mittels Handelsrechnung entfällt bei der Einfuhr per Carnet-ATA die Zahlung der Zollsicherheitsleistung, was sich speziell bei großen Beträgen finanziell lohnt.
Für einige Länder gibt es spezielle Carnet-ATA Vorschriften. Bitte sprechen Sie uns daher vor Erstellung immer besonders Fall an.
Weitere Informationen zum Carnet-ATA erhalten Sie auch von Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Ein Carnet ATA für Ihre Messesendung kann von Cretschmar MesseCargo besorgt werden.
Ursprungszeugnis
Zweck von Ursprungszeugnissen
In vielen Drittländern ist die Zulässigkeit einer Wareneinfuhr vom Nachweis des (nichtpräferenziellen) Ursprungs durch eine öffentliche Urkunde, das Ursprungszeugnis, abhängig. Liegt bei der Einfuhrverzollung kein Ursprungszeugnis vor, so kann die Ware nicht importiert werden und muss mit zum Teil erheblichen Kosten bis zur Beibringung des Dokumentes unter Überwachung der Zollverwaltung eingelagert werden.
Manche Importstaaten verlangen Ursprungszeugnisse nur für bestimmte Warengruppen, andere Länder wie z.B. die arabischen Staaten oder die GUS-Staaten schreiben sie generell vor.
Die Festlegung des Warenursprungs ist notwendig für die Umsetzung mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen im Bestimmungsstaat (Kontingente, Zollaussetzungen und Plafonds sowie außenwirtschaftliche Einfuhrgenehmigungen), die vom Ursprung der Ware abhängen. Auch vom Einfuhrstaat verhängte Antidumpingmaßnahmen (Zusatzzollerhebung) werden für konkrete Produkte aus bestimmten Ursprungsländern festgelegt.
Quelle: Industrie- und Handelskammer Hannover
Auch für die temporäre Einfuhr von Messegut kann die Notwendigkeit der Beibringung eines Ursprungszeugnisses bestehen. Bitte konsultieren Sie zur Klärung die entsprechenden Versandhinweise im Downloadbereich.